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   VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 3136/19.KS   

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VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 3136/19.KS (https://dejure.org/2021,22701)
VG Kassel, Entscheidung vom 07.06.2021 - 1 K 3136/19.KS (https://dejure.org/2021,22701)
VG Kassel, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 1 K 3136/19.KS (https://dejure.org/2021,22701)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Saarlouis, 27.08.2019 - 2 K 1384/17

    Anerkennung von Schichtdienstzeiten zur Minderung von Versorgungsabschlägen bei

    Auszug aus VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 3136/19
    Von diesem Begriff des Schichtdienstes geht auch die Rechtsprechung zu vergleichbaren beamtenrechtlichen Regelungen aus: So heißt es beispielsweise in dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. August 2019 (- 2 K 1384/17 -, juris), dass Schichtdienst dann vorliege, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus anfalle und daher von mehreren Gruppen von Arbeitnehmern in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erbracht werde.

    Dem Kläger bleibt also noch genügend Zeit, seine Lebensplanung auf die neue Rechtslage einzurichten und ggf. Versorgungslücken zu schließen (vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. August 2019 - 2 K 1384/17 -, juris).

  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 302/04

    Schichtlohnzuschlag - Sportplatz- und Sporthallenwart

    Auszug aus VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 3136/19
    Ihre Arbeitsergebnisse müssen aufeinander aufbauen, sie müssen untereinander austauschbar sein und dieser Austausch muss regelmäßig erfolgen, d.h. kontinuierlich und mit einer gewissen Dauer (vgl. BAG, U.v. 4.2.1988 - 6 AZR 203/85 - juris; U.v. 20.4.2005 - 10 AZR 302/04 - juris; OVG RhPf, U.v. 28.8.2009 - 10 A 10467/09 - juris Rn. 25).
  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Auszug aus VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 3136/19
    Ihre Arbeitsergebnisse müssen aufeinander aufbauen, sie müssen untereinander austauschbar sein und dieser Austausch muss regelmäßig erfolgen, d.h. kontinuierlich und mit einer gewissen Dauer (vgl. BAG, U.v. 4.2.1988 - 6 AZR 203/85 - juris; U.v. 20.4.2005 - 10 AZR 302/04 - juris; OVG RhPf, U.v. 28.8.2009 - 10 A 10467/09 - juris Rn. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2009 - 10 A 10467/09

    Keine Schichtzulage im Mautkontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr

    Auszug aus VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 3136/19
    Ihre Arbeitsergebnisse müssen aufeinander aufbauen, sie müssen untereinander austauschbar sein und dieser Austausch muss regelmäßig erfolgen, d.h. kontinuierlich und mit einer gewissen Dauer (vgl. BAG, U.v. 4.2.1988 - 6 AZR 203/85 - juris; U.v. 20.4.2005 - 10 AZR 302/04 - juris; OVG RhPf, U.v. 28.8.2009 - 10 A 10467/09 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 37.83

    Rücknahme eines rechtswidrigen Versorgungsbescheides - Voraussetzungen der

    Auszug aus VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 3136/19
    Das entspricht dem Zweck der Jahresfrist als einer Entscheidungsfrist, die sinnvollerweise erst anlaufen kann, wenn der zuständigen Behörde alle für die Rücknahmeentscheidung bedeutsamen Tatsachen bekannt sind (zu allem: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. A., 2014, § 48 VwVfG, Rn. 137; BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 2 C 37.83 -, juris).
  • VG München, 15.04.2019 - M 5 K 17.5289

    Keine Zulage für Schichtdienst bei bedarfsorientierter Arbeitszeit

    Auszug aus VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 3136/19
    Eine nahezu identische Definition legt auch das VG München (Urteil vom 15. April 2019 - M 5 K 17.5289 -, juris) einer Entscheidung zugrunde, in der es um die Zahlung einer Zulage für Schichtdienst geht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 2 A 10864/22

    Lehrkraft ist nur, wer auch an der Schule unterrichtet - Keine vorgezogene

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung der Altersgrenze des § 37 Abs. 1 Satz 3 LBG auf den Fall der Klägerin vielmehr umgekehrt diese ohne sachlichen Grund und allein wegen ihres Statusamtes in unsachgerechter Weise gegenüber anderen in der Schulverwaltung tätigen Beamten - und zwangsläufig einhergehend mit höheren finanziellen Belastungen der öffentlichen Hand und damit letztlich der Allgemeinheit (vgl. entsprechend VG Kassel, Urteil vom 7. Juni 2021 - 1 K 3136/19.KS -, juris Rn. 37) - bevorzugen würde.
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